Vom 27.1.2019

 

  1. Organisation der Schiedsrichter
    • Der Landesvorstand bestellt einen Schiedsrichterobmann.
    • Der Schiedsrichterobmann besorgt alle Angelegenheiten des Schiedsrichterwesens im Landesverband und vertritt die Interessen der Schiedsrichter, Schiedsrichteranwärter und Schiedsrichtercoaches, die Mitglied in einem der im Rugby-Landesverband Thüringen zusammengeschlossenen Vereine sind.
    • Durch Erklärung gegenüber dem Landesverband kann sich jeder andere Schiedsrichter oder Schiedsrichtercoach mit Wohnsitz innerhalb des Verbandsgebiets in dessen Zuständigkeit begeben. Das gilt auch für Schiedsrichter, die ohne Mitglied zu sein, für Vereine aus Thüringen aus Lizenzierungsgründen aktiv sind.
    • Der Schiedsrichterobmann führt verbandsöffentlich eine Liste aller Schiedsrichter, Schiedsrichteranwärter und Schiedsrichtercoaches in seiner Zuständigkeit, aus der neben den persönlichen Daten auch Vereinszugehörigkeit, Lizenzstatus und sonstige für den Einsatz relevante Angaben erkennbar sind.

 

  1. Zusammenarbeit mit Vereinen und spielleitenden Stellen
    • Der Schiedsrichterobmann sorgt dafür, dass der gesamte Rugbyspielbetrieb des Landesverbandes und der Mitgliedsvereine unter der Anleitung von qualifizierten Schiedsrichtern betrieben werden kann.
    • Sofern Mannschaften der Mitgliedsvereine am offiziellen Spielbetrieb des Deutschen Rugbyverbandes oder eines seiner Landesverbände teilnehmen, trifft der Schiedsrichterobmann mit den spielleitenden Stellen dieser Veranstalter die erforderlichen Absprachen zur Ansetzung von Schiedsrichtern. Dazu bestehende Partnerschaften, etwa mit der Berlin Rugby Union Referees Society, sollen erhalten und ausgebaut werden.
    • Für sonstigen Spielbetrieb des Landesverbandes, seiner Mitgliedsvereine oder anderer Mannschaften im Verbandsgebiet teilt der Schiedsrichterobmann auf Anfrage der Veranstalter die erforderlichen Schiedsrichter ein.
    • Die Mitgliedsvereine sollen in Zusammenarbeit mit dem Schiedsrichterobmann darauf hinwirken, dass eingeteilte Schiedsrichter die ihnen zugewiesenen Spiele und Turniere ordnungsgemäß wahrnehmen.
    • Bei der Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichtern arbeitet der Schiedsrichterobmann mit den Mitgliedsvereinen, sowie dem Deutschen Rugyverband und seinen Landesverbänden, zusammen, um eine möglichst breite Entwicklung des Schiedsrichterwesens im Verbandsgebiet zu erreichen.
    • Regelungen zur Ausbildung und Lizenzierung von Schiedsrichtern des Deutschen Rugbyverbandes gelten im Verbandsgebiet und gehen im Konfliktfall Regelungen des Landesverbandes vor.

 

 

  1. Schiedsrichteranwärter
    • Schiedsrichteranwärter sind Personen, die gegenüber dem Schiedsrichterobmann ihre Bereitschaft erklärt haben, für die Leitung oder Leitungsunterstützung von Rugbyspielen und die Teilnahme an einem Lizenzlehrgang in der Zukunft zur Verfügung zu stehen.
    • Als Schiedsrichteranwärter sollten sich Personen melden, die aufgrund von Spielerfahrung, Trainertätigkeit oder vergleichbare Qualifikation über eine gewisse Regelsicherheit und Spielverständnis verfügen.
    • Schiedsrichteranwärter können vom Schiedsrichterobmann auch schon vor Besuch eines Lizenzlehrgangs zur Unterstützung von Schiedsrichtern oder Schiedsrichterassistenten eingesetzt oder zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eingeladen werden.

 

  1. D-Lizenz für Schiedsrichter
    • Die D-Lizenz des Rugby-Landesverbandes Thüringen wird auf Antrag vergeben an Schiedsrichteranwärter, die einen anerkannten World Rugby Level 1 Match Officials Kurs, oder einen vergleichbaren Lehrgang des Deutschen Rugby Verbandes oder eines seiner Landesverbände absolviert haben.
    • Schiedsrichter mit D-Lizenz werden vom Schiedsrichterobmann eingeteilt, bzw. den spielleitenden Stellen zur Ansetzung empfohlen, vorwiegend als Schiedsrichter in Nachwuchsligen, für Turniere der Deutschen Frauenliga und der Mitteldeutschen 7er Liga, bei Freundschaftsspielen und als Schiedsrichterassistenten in der Regionalliga.
    • Die D-Lizenz gilt unbefristet. Sie wird allerdings ruhend gestellt, wenn der Schiedsrichter über einen längeren Zeitraum hinweg nicht sein grundsätzliches Interesse am Schiedsrichterwesen durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ordnungsgemäß ausgeführte Spielleitungen nachgewiesen hat.

 

  1. C-Lizenz für Schiedsrichter
    • Die C-Lizenz des Rugby-Landesverbandes Thüringen wird an Schiedsrichter vergeben, die seit mindestens einem Jahr über die D-Lizenz verfügen und außerdem im Vorjahr mindestens acht Einsätze als Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent aufgrund der Ansetzung durch den Schiedsrichterobmann oder eine spielleitende Stelle innerhalb des Deutschen Rugby Verbandes für Liga-, Pokal- und Freundschaftsspiele oder -turniere absolviert hat.
    • Schiedsrichter mit C-Lizenz werden vom Schiedsrichterobmann eingeteilt, bzw. den spielleitenden Stellen zur Ansetzung empfohlen, wie Schiedsrichter mit D-Lizenz, zusätzlich als Schiedsrichter in der Verbands- und Regionalliga, der Deutschen Frauenliga, sowie als Schiedsrichterassistent in höheren Ligen des Deutschen Rugbyverbandes.
    • Die C-Lizenz gilt bis zum 31. August des auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres. Sie wird auf formlosen Antrag verlängert, wenn der Schiedsrichter in der vergangenen Saison die nach 5.1 erforderliche Mindestanzahl an Einsätzen nachweisen kann. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann eine D-Lizenz erteilt werden.

 

  1. Höhere Lizenzen für Schiedsrichter
    • A- und B-Lizenzen werden ausschließlich durch die Schiedsrichtervereinigung im Deutschen Rugby-Verband nach Maßgabe der einschlägigen Lizenzordnung vergeben.
    • Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, die für die Erteilung dieser Lizenzen notwendig sind, erfolgt in Absprache mit dem Schiedsrichterobmann. Vor einer solchen Anmeldung soll der Schiedsrichter mindestens ein Jahr lang mit einer C-Lizenz aktiv gewesen sein und die nach 5.1. erforderliche Mindestanzahl an Einsätzen nachweisen können.

 

  1. Schiedsrichtercoaches
    • Schiedsrichtercoaches sind erfahrene Schiedsrichter, die zur Anleitung und Mithilfe bei der Selbstkontrolle von Schiedsrichtern mit D- und C-Lizenz und zur Unterstützung bei Fortbildungsmaßnahmen eingesetzt werden.
    • Schiedsrichtercoaches sollen anstreben, einen vom Deutschen Rugby Verband oder einem seiner Mitgliedsverbände ausgerichteten Lehrgang Coach of Match Officials Level 1 zu absolvieren, sofern sie nicht bereits über diese Qualifikation verfügen.

 

  1. Schlussvorschriften
    • Soweit aus Gründen der Übersichtlichkeit allein männliche Bezeichnungen gewählt wurden, gelten diese sinngleich auch in genderneutraler Version
    • Diese Verwaltungsvorschrift gilt unbefristet.

 

 

 

No events